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Gegründet von Dr. Konstantin Fritz Tringas, wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Melbourne, die sich auf private Rechtsangelegenheiten zu einem angemessenen Honorar spezialisiert hat.

Kon Tringas spricht fließend Deutsch und ist Rechtsanwalt mit umfangreicher Erfahrung in internationalen Rechtstransaktionen. Abgesehen davon, konzentriert sich die Kanzlei auf Gesetze des Staates Victoria und australische Bundesgesetze in den Gebieten Eigentumsübertragungen und Immobilienrecht, Familienrecht, Testamente, Vollmachten, Erbscheine, Nachlasssachen, Zivilrecht, Rechtsstreiten und Prozesse. Diese sind die Gebiete, in denen wir Sie mit Rechtsberatung oder juristischer Vertretung unterstützen. 

Das Ziel der Kanzlei ist seinen Mandanten professionelle Dienstleistungen als Rechtsanwalt zu bieten, gleichzeitig aber das Honorar in angemessenem Rahmen zu halten.

Dr. Tringas blickt auf über 25 Jahre juristische Erfahrung zurück, einschliesslich mehrere Jahre als zugelassener Anwalt (Barrister) an der Victorian Bar. Er hatte eine lange aktive Beteiligung in Gemeinderechtszentren, sowohl als Hauptanwalt wie auch als ein ehrenamtlicher Anwalt. Er führt seine Kanzlei als selbstständiger Rechtsanwalt seit 2005. 

Kon Tringas ist fliessend in geschriebenem und gesprochenem Deutsch. Er ist in Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen, geboren und wuchs dort die ersten 15 Jahre seines Lebens auf. Er besuchte dort die Karl-Ziegler-Schule, bis seine Familie nach Australien ausgewandert ist. Seit dem er in Australien wohnt, hat er sein Interesse an deutscher Gesellschaft und Kultur weiterentwickelt, mit Schwerpunkte der deutschen Philosophie, Literatur und Geschichte. Er ist mehr mals zurückgekehrt nach Deutschland für längere Aufenthalte.

In den meisten Fällen wird Kon Tringas Sie selbst vertreten, wenn Sie zum Gericht gehen müssen. Sein Ziel ist immer das bestmögliche Resultat für seinen Mandanten zu erreichen. Manchmal ist es darüber hinaus notwendig einen Barrister zu engagieren, der oder die spezielles Wissen oder Erfahrung in einem gewissen Gebiet oder von einem gewissen Gericht hat. Dr. Tringas wird solche Fälle mit Ihnen erst besprechen, bevor er einen Barrister oder anderen Spezialisten beauftragt Sie zu vertreten.

Kon Tringas graduierte mit einen herausragenden Bachelorabschluss der Ökonomie und Politik (Honours) und einem Bachelorabschluss der Rechtswissenschaft der Monash University. Er erhielt darüber hinaus auch einen Magisterabschluss der Sozialtheorie von der University of Melbourne und einen Doktor der Philosophie von der University of Divinity. Dr. Tringas wurde umfassend zugelassen als Rechtsanwalt (Barrister & Solicitor) bei dem Supreme Court of Victoria im Jahre 1997. Er ist zugelassen als Rechtsanwalt durch den High Court of Australia. Er darf sowohl vor Gerichten des Staates Victoria als auch vor australischen Bundesgerichten als Rechtsanwalt auftreten.  

 

Konstantin Fritz Tringas

Dr. Konstantin Fritz Tringas